Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

VERTRAGSSCHLUSS
1.1 Vertragspartner: HAUSECO und www.hauseco.de sind Marken der HAUSECO GmbH, Heddinghovenerstr. 33, 50374 Erftstadt, Deutschland. Vertragspartner für alle über www.hauseco.de geschlossenen Kaufverträge ist die HAUSECO GmbH.

1.2 Vertragserklärungen: Durch Rücksenden des von Ihnen unterzeichneten oder elektronisch signierten persönlichen Angebots („Angebot“) an HAUSECO wird der Kaufvertrag („Kaufvertrag“) noch nicht rechtsverbindlich abgeschlossen. Der rechtsverbindliche Vertragsschluss steht vielmehr unter der aufschiebenden Bedingung, dass HAUSECO zu dem Ergebnis gelangt, dass das Solarstromsystem tatsächlich so wie in dem Angebot beschrieben errichtet werden kann. Hierzu wird HAUSECO nach Rücksendung und Eingang des von Ihnen signierten/unterzeichneten Angebots eine detaillierte technische Vorbereitung und Qualitätssicherung vornehmen, in deren Rahmen hierauf spezialisierte und entsprechend ausgebildete Mitarbeiter von HAUSECO im Detail prüfen, ob das angebotene Solarstromsystem tatsächlich so wie im Angebot beschrieben errichtet werden kann. Ist eine Errichtung des Solarstromsystems so wie in dem Angebot beschrieben möglich, kommt es automatisch zum rechtsverbindlichen Vertragsschluss zwischen Ihnen und HAUSECO. Das Ergebnis der Prüfung wird HAUSECO Ihnen unverzüglich, in der Regel innerhalb von ca. vier Wochen, nach Rücksendung und Eingang des Angebots bei HAUSECO mitteilen. Einer Mitteilung steht es gleich, wenn HAUSECO Handlungen vornimmt, die unmittelbar auf die Errichtung des Solarstromsystems gerichtet sind. Ist eine Errichtung des Solarstromsystems so wie in dem Angebot beschrieben dagegen nicht möglich, kommt – mangels Eintritt der entsprechenden Bedingung – kein Vertrag zwischen Ihnen und HAUSECO zustande. In diesem Fall wird Sie ein Mitarbeiter von HAUSECO kontaktieren und Ihnen ggf. ein neues Angebot unterbreiten. Falls Sie für den Kauf des Solarstromsystems bzw. einzelner Komponenten davon eine Förderung in Anspruch nehmen wollen, steht der rechtsverbindliche Vertragsschluss daneben unter der aufschiebenden Bedingung, dass Sie eine Zusage über die Förderung erhalten, sofern Sie HAUSECO über Ihre Absicht, eine Förderung in Anspruch zu nehmen, vorab, spätestens mit Rücksendung des von Ihnen signierten/unterzeichneten Angebots, in Textform in Kenntnis gesetzt und weiterhin erklärt haben, dass Sie ohne Förderzusage einen Kauf des Solarstromsystems bzw. einzelner Komponenten davon nicht wünschen.

1.3 Berechtigung: Sie erklären mit der Abgabe Ihrer Vertragserklärung verbindlich, alleiniger Eigentümer des Hauses (oder in anderer Weise zur Errichtung eines Solarstromsystems berechtigt) zu sein, auf/in dem das Solarstromsystem installiert werden soll.


VERTRAGSGEGENSTAND
2.1 Wir verpflichten uns zur Lieferung und zum Verkauf eines Solarstromsystems nach Maßgabe dieses Vertrages, insbesondere gemäß Abschnitt 3.2.2 Darüber hinaus werden wir nach Maßgabe dieses Vertrages, insbesondere gemäß Abschnitten 4 und 5, die Errichtung und die Inbetriebnahme des Solarstromsystems vornehmen.

2.3 HAUSECO ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB mit der Erfüllung der in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen zu beauftragen, sofern sichergestellt ist, dass die Leistungen durch Fachpersonal sach- und fachgerecht durchgeführt werden.

2.4 Die anfallenden Errichtungs- und Inbetriebnahmearbeiten sind Nebenleistungen zum Kaufvertrag des Solarstromsystems (Kauf mit Montageverpflichtung).

2.5 Wir werden Sie außerdem bei sämtlichen im Kontext mit der Errichtung und der Inbetriebnahme anfallenden Formalitäten nach Maßgabe dieses Vertrages unterstützen. Die Übernahme der Anlagenbetreiberpflichten durch HAUSECO sind hingegen nicht Gegenstand dieses Vertrages.

2.6 Im Gegenzug verpflichten Sie sich, den Kaufpreis nach Abschnitt 7 dieses Vertrages zu zahlen.


VERKAUF / EIGENTUMSVORBEHALT / GARANTIE

3.1 Kaufgegenstand: Wir verkaufen Ihnen das in Ihrem persönlichen Angebot beschriebene Solarstromsystem, bestehend aus mindestens einer der folgenden Komponenten: Photovoltaikanlage (Photovoltaikmodule, Unterkonstruktion, Wechselrichter), Stromspeicher, Wallbox, gegebenenfalls weitere Komponenten. Angaben der Hersteller zu den Komponenten, beispielsweise in Datenblättern oder anderen Produktinformationen, die dem persönlichen Angebot beigefügt sind, liegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Hersteller. Diese Informationen werden von HAUSECO ausdrücklich nicht zu eigen gemacht. Die dem Angebot beigefügten Visualisierungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Ansprüche auf ein bestimmtes Aussehen des Solarstromsystems können hieraus nicht abgeleitet werden. HAUSECO behält sich vor, unter Berücksichtigung Ihrer berechtigten Interessen, im Falle der Nichtverfügbarkeit einzelner im Angebot genannter Komponenten des Solarstromsystems zum vereinbarten Liefertermin solche Komponenten auszutauschen, die hinsichtlich ihrer technischen Spezifikationen mit den im Angebot genannten Komponenten mindestens gleichwertig sind. HAUSECO wird Sie rechtzeitig über einen solchen Austausch informieren.

3.2 Übergabe: Das Solarstromsystem wird Ihnen an der Adresse des im Angebot angegebenen Installationsortes übergeben. Sie verpflichten sich, das Solarstromsystem abzunehmen. Mit der Übergabe geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung sowie des zufälligen Untergangs des Solarstromsystems auf Sie über. Ab diesem Zeitpunkt gebühren Ihnen die Nutzungen des Solarstromsystems, gleichzeitig tragen Sie die entsprechenden Lasten.

3.3 Eigentumsvorbehalt: Die Übertragung des Eigentums am Solarstromsystem erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung.

3.4 Beschaffungsrisiko: Das Beschaffungsrisiko für die bestellte Ware tragen wir nicht. Dies gilt auch für Gattungswaren. Wir sind lediglich zur Lieferung der von uns bei unseren Lieferanten bestellten Waren verpflichtet. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle einer kurzfristigen Lieferstörung oder wenn wir die Störung der Zulieferung zu vertreten haben, weil wir es unterlassen haben, das Solarstromsystem rechtzeitig durch ein gleichwertiges Ersatzgeschäft zu beschaffen. HAUSECO wird Sie unverzüglich über eine solche Nichtverfügbarkeit informieren.

3.5 Gewährleistung und Garantie: Alle Solarstromsysteme von HAUSECO werden mit der HAUSECO Rundum-sorglos-Garantie verkauft. Diese Garantie umfasst die kostenfreie Beseitigung jeglicher Mängel an den Komponenten des Solarstromsystems, die auf Produktions- oder Installationsfehler zurückzuführen sind, innerhalb von 2 Jahren ab dem Tag der Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft (siehe Abschnitt 5.5) durch HAUSECO. Die Rundum-sorglos-Garantie setzt voraus, dass die Daten gemäß Abschnitt 6.3 und 6.4 vollständig übermittelt werden und die Datenübermittlung nicht länger als zwei Wochen am Stück unterbrochen ist. Bei einer Unterbrechung oder Beendigung der Datenübermittlung für mehr als 14 Tage innerhalb der ersten 2 Jahre nach Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft erlöschen sämtliche Ansprüche aus der Rundum-sorglos-Garantie. Technisch bedingte und natürliche Alterungserscheinungen, die zu Leistungsverlusten („Degradation“) führen können, stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt für leichte Farbabweichungen bei den verbauten Photovoltaikmodulen. Diese sind in der Regel auf den Herstellungsprozess zurückzuführen und stellen ebenfalls keinen Mangel dar. Ausgeschlossen von der Rundum-sorglos-Garantie sind Schäden durch mutwillige Beschädigung, Fahrlässigkeit, Vorsatz, höhere Gewalt, Krieg oder Terror sowie sog. Mangelfolgeschäden wie entgangener Gewinn. HAUSECO behält sich vor, die Rundum-sorglos-Garantie zu beenden oder einzuschränken, wenn Änderungen am Solarstromsystem ohne Genehmigung von HAUSECO vorgenommen werden. Die Rundum-sorglos-Garantie beinhaltet keinen Notdienst. Im Falle eines Notfalls außerhalb der regulären Geschäftszeiten empfehlen wir, ein qualifiziertes Fachunternehmen mit einem Notdienst zu kontaktieren oder im Notfall die Feuerwehr zu alarmieren.


ERRICHTUNG
4.1 Statik: Die Installation von Photovoltaikanlagen verläuft in der Regel problemlos. Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Ihr Dachstuhl die zusätzliche Last der Photovoltaikmodule und der Unterkonstruktion tragen kann. Bei Zweifeln sollten Sie auf eigene Kosten einen Statiker mit der Überprüfung beauftragen.

4.2 Genehmigungen: HAUSECO geht davon aus, dass Sie alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen einhalten, insbesondere die Bestimmungen der Landesbauordnung und des Denkmalschutzgesetzes. Die Kosten für die entsprechenden Prüfungen oder erforderlichen Maßnahmen sind nicht Bestandteil des Vertrages.

4.3 Ihre Aufklärungspflichten: Sie sind verpflichtet, alle angeforderten Informationen über das Dach umfassend und wahrheitsgemäß bereitzustellen.

4.4 Baufreiheit des Daches: Sie müssen die Dachflächen, auf denen das Solarstromsystem installiert werden soll, frei von Hindernissen halten.

4.5 Bereithalten von Ersatzziegeln: Sie müssen eine ausreichende Anzahl an Ersatzziegeln bereithalten oder auf Anfrage von HAUSECO beschaffen.

4.6 Elektrotechnische Schutzmaßnahmen: Die Herstellung elektrotechnischer Schutzmaßnahmen für das Solarstromsystem ist nicht Teil des Leistungsumfangs von HAUSECO, es sei denn, dies ist im Angebot anders angegeben.

4.7 Erdarbeiten: HAUSECO ist nicht verpflichtet, Erdarbeiten für die Installation des Solarstromsystems durchzuführen; alle Erdarbeiten liegen in Ihrer Verantwortung, es sei denn, dies ist im Angebot anders angegeben.

4.8 Kaskadenschaltung: Eine Kaskadenschaltung ist nicht vorgesehen, es sei denn, dies ist im Angebot anders angegeben.

4.9 Termine: Die Termine für Lieferung und Installation des Solarstromsystems werden rechtzeitig mitgeteilt.

4.10 Zugang/Gestaltung von Maßnahmen: Sie gewähren ungehinderten Zugang zu den Installationsorten und stellen sicher, dass erforderliche Maßnahmen gestattet werden. Sie stellen Flächen für die Zwischenlagerung von Materialien zur Verfügung und ermöglichen den Aufbau eines Gerüsts, falls erforderlich.

4.11 Verzögerungen: Sie tragen die Verantwortung für Zugangsbehinderungen und Verzögerungen aufgrund von vertragswidrigen Beschränkungen. Termine können sich aufgrund solcher Behinderungen verschieben.

4.12 Einhaltung der Technikstandards: HAUSECO plant und errichtet das Solarstromsystem nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. In Ausnahmefällen kann von diesen Standards abgewichen werden, um individuelle Anpassungen vorzunehmen, ohne die technische Sicherheit zu beeinträchtigen.


LEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ERRICHTUNG UND INBETRIEBNAHME
5.1 Anmeldung: HAUSECO wird das Solarstromsystem in Ihrem Namen als Ihr Vertreter beim Netzbetreiber anmelden.

5.2 Netzanschluss: Gemeinsam mit Ihnen wird HAUSECO das Erfordernis eines Netzanschlusses für den Betrieb des Solarstromsystems prüfen und gegebenenfalls eine erforderliche Anpassung beim zuständigen Netzbetreiber beauftragen.

5.3 Messstellenbetrieb: HAUSECO wird beim Netzbetreiber die Errichtung eines Einspeisezählers beantragen, sofern Sie nicht selbst als dritter Messstellenbetreiber tätig werden möchten oder ein anderer dritter Messstellenbetreiber von Ihnen beauftragt wird. Die Beauftragung der Zählersetzung ist nicht Teil des Vertrages, es sei denn, Sie haben schriftlich Interesse bekundet.

5.4 Zählerschrank: HAUSECO übernimmt die Ertüchtigung des Zählerschranks, sofern dies Teil des Angebots ist oder Sie dies gesondert beauftragen. Zusätzliche Kosten können in letzterem Fall entstehen.

5.5 Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft: Nach Fertigstellung des Solarstromsystems wird die technische Betriebsbereitschaft durch HAUSECO festgestellt und Ihnen ein entsprechendes Protokoll übergeben. Die Signatur des Protokolls durch Sie ist erforderlich, um die Leistung von HAUSECO als vertragsgemäß anzuerkennen. Eine Verweigerung der Signatur ohne sachlichen Grund kann dazu führen, dass die technische Betriebsbereitschaft nach angemessener Frist als festgestellt gilt.

5.6 Mitteilung Inbetriebnahmetermin: HAUSECO wird dem Netzbetreiber das Datum der Inbetriebnahme mitteilen.

5.7 Fertigmeldung: Die Meldung der Fertigstellung der Anlage beim Netzbetreiber übernimmt HAUSECO in Ihrem Namen.

5.8 Vollmacht: Für die Durchführung der genannten Tätigkeiten ist eine Vollmacht erforderlich, für die HAUSECO Ihnen ein entsprechendes Formular zur Verfügung stellt.

5.9 Ihre Mitwirkungspflichten: Ihre Mitwirkung kann bei der Bereitstellung von Informationen und der Weiterleitung von Schriftverkehr an Behörden und Netzbetreiber erforderlich sein.

5.10 Fotografien: Sie gestatten HAUSECO, Fotografien des Solarstromsystems zu erstellen, um die Arbeiten zu dokumentieren.

5.11 Kosten: Kostenforderungen Dritter im Zusammenhang mit den genannten Tätigkeiten, wie z.B. die Kosten des Netzbetreibers für den Netzanschluss und die Ertüchtigung des Zählerschranks, sind von Ihnen zu begleichen. Solche Kosten sind nicht im Kaufpreis gemäß Ziffer 7 enthalten.


ANLAGENBETRIEB UND STÖRUNGSMANAGEMENT
6.1 Mit dem Stichtag der Inbetriebnahme des Solarstromsystems fällt Ihnen die energiewirtschaftliche Marktrolle des Anlagenbetreibers zu. Der Anlagenbetrieb und die energiewirtschaftlichen Pflichten eines Anlagenbetreibers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. HAUSECO übernimmt jedoch die Meldung des Solarstromsystems bei der Bundesnetzagentur über das PV-Meldeportal bzw. das Marktstammdatenregister. Gegebenenfalls kann eine gesonderte Meldung des Stromspeichers erforderlich sein.

6.2 Die Wahrnehmung aller beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur als Anlagenbetreiber zu tätigenden Mitteilungen ist ausschließlich Ihre Aufgabe, sofern diese nicht nach Ziffer 5 von uns übernommen wird oder Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Unsere Mitarbeiter werden Sie jedoch unterstützen, wo immer dies möglich und zulässig ist, um den Prozess für Sie so unkompliziert wie möglich vonstattengehen zu lassen.

6.3 Sie stellen uns auf Ihre Kosten für mindestens fünf Jahre nach Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft ununterbrochen einen Internetanschluss zum Zwecke der Überwachung des Solarstromsystems zur Verfügung.

6.4 Während der ersten fünf Jahre nach seiner Inbetriebnahme überwachen wir das Solarstromsystem aus der Ferne über eine von Ihnen zur Verfügung gestellte Internetverbindung gelegentlich, um sich abzeichnende technische Probleme frühzeitig zu erkennen (Störungsmanagement). Dazu gewähren Sie uns insbesondere den direkten Zugang zu den Onlinedaten des bei Ihnen installierten Wechselrichters (insb. Freischaltung des Direktzugangs im Herstellerportal) und den durch den zuständigen Messstellenbetreiber erfassten Messdaten (Erzeugungs- und Verbrauchsdaten). Die gelegentliche Überwachung des Solarstromsystems durch HAUSECO stellt keinen Notdienst dar. Insofern verweisen wir an dieser Stelle auf die Ausführungen unter Ziffer 3.5. dieser AGB.


PREISE UND ZAHLUNGSARTEN
7.1 Preise: Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Alle Preise sind Gesamtpreise in Euro (€), d.h. sie beinhalten alle Preisbestandteile inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

7.2 Anzahlung: HAUSECO behält sich vor, von Ihnen eine Anzahlung auf den im Angebot genannten Preis für das Solarstromsystem zu verlangen. Die Anzahlung beträgt mindestens 35% und maximal 66% des Angebotspreises. Die Höhe der Anzahlung im konkreten Fall ist in Ihrem Angebot genannt. Die Anzahlung wird auf zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellte Beträge angerechnet. Die Anzahlung wird durch HAUSECO in Rechnung gestellt und ist binnen einer Frist von sieben (7) Tagen nach dem Zustandekommen des Vertrages (vgl. Ziffer 1.2) von Ihnen zu zahlen. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, kann HAUSECO vom Vertrag zurücktreten, wenn nicht innerhalb von drei (3) weiteren Arbeitstagen nach Ablauf der Frist für die Zahlung der Anzahlung der im Angebot genannte Betrag auf dem Konto von HAUSECO eingeht. Im Falle eines Rücktritts wird diese Anzahlung an Sie zurückgewährt.

7.3 Zahlungsart und -frist: Sämtliche Beträge – ausgenommen die Anzahlung nach Ziffer 7.2 – sind innerhalb von 10 Werktagen nach Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft und Zugang der Rechnung per Überweisung zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass wir Zahlungen nur von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU) akzeptieren. Etwaige Kosten einer Geldtransaktion sind von Ihnen zu tragen.

7.4 Teilrechnungen: In dem Fall, dass ein Solarstromsystem aus einer Photovoltaikanlage und weiteren Komponenten besteht (z.B. Stromspeicher und/oder Wallbox), behält sich HAUSECO vor, Teilrechnungen für die Photovoltaikanlage sowie für die darauf bezogene Arbeitsleistung zu legen, sofern die technische Betriebsbereitschaft der Photovoltaikanlage nach Ziffer 5.5 der AGB festgestellt wurde, auch wenn die weiteren Komponenten des Solarstromsystems noch nicht installiert oder technisch betriebsbereit sind. In diesem Fall wird als Rechnungsbetrag aus Vereinfachungsgründen ein prozentualer Anteil des Kaufpreises für das Solarstromsystem in Höhe von 66% auf der Teilrechnung ausgewiesen.

7.5 Rechnungen via E-Mail: Sie sind damit einverstanden, dass Sie Rechnungen und Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form an die von Ihnen im Rahmen der Anforderung des Angebotes angegebene E-Mail-Adresse erhalten.

7.6 Abtretung: HAUSECO ist berechtigt, sämtliche Ansprüche gegen Sie an Dritte abzutreten. Neben Forderungen aus dem Verkauf, der Lieferung und Montage des Solarstromsystems gilt dies auch für andere Ansprüche (z.B. aus Leistungsstörung). Soweit Ihnen HAUSECO eine Abtretung von Ansprüchen an einen neuen Gläubiger mitteilt oder in sonstiger Weise anzeigt, sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung insoweit nur an den neuen Gläubiger zu leisten."


RUHEN DER VERTRAGSPFLICHTEN
8.1 Sollten die Vertragsparteien durch höhere Gewalt, Terror, Krieg, oder durch sonstige Umstände mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Vertragsgegenstand, die abzuwenden nicht in ihrer Macht liegen bzw. deren Abwendung mit einem angemessenen technischen und/oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, an der Erfüllung ihrer Leistungen ge- bzw. behindert sein, so ruhen die Verpflichtungen zur Vertragserfüllung, bis diese Umstände und Folgen beseitigt sind.

8.2 Die Vertragspartner werden sich unverzüglich über diese Umstände und deren voraussichtliche Dauer informieren. Entsprechendes gilt für den Wegfall dieser Umstände. Die Vertragsparteien werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen so bald wie möglich nachkommen zu können.


RÜCKTRITTSRECHT
9.1 HAUSECO ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenndas im Angebot enthaltene Solarstromsystem nach den Maßstäben der Ziffer 3.4 nicht verfügbar ist, Sie trotz Fristsetzung Ihren Pflichten nach diesem Vertrag, insbesondere nach Ziffern 4.1, 4.3, 4.4, 4.6 und 5.9, nicht nachkommen die Installation des Solarstromsystems wegen unzureichender Statik des Gebäudes, insbesondere des Daches, nicht möglich ist oder (Konter-)Lattung und Sparren eine Installation des Solarstromsystems nicht zulassen und Sie eine auf Ihre Kosten durchzuführende Ertüchtigung nicht unternehmen die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers negativ ist die Einhaltung der vom Netzbetreiber geforderten Ausführung des Zählerplatzes oder einer im Zusammenhang mit der Installation des Solarstromsystems etwaig erforderlichen Anpassung der Kundenanlage mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, die uns beim Vertragsschluss noch nicht bekannt sein konnten.

9.2 Beide Vertragsparteien sind zudem zu einem Rücktritt berechtigt, wenn sich bei einer Begehung vor Ort herausstellt, dass eine Installation des Solarstromsystems überhaupt nicht oder nicht wie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geplant realisierbar ist, bzw. wenn die Installation des Solarstromsystems unter Berücksichtigung der im Vor-Ort-Termin neu gewonnen Erkenntnisse mit einer Kostensteigerung verbunden wäre, die der jeweiligen Vertragspartei unter Abwägung der gegenseitigen Interessen sowie der Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann.Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn folgende Sachverhalte vorliegen (Aufzählung nicht abschließend):
- Die Dachziegel sind brüchig
- Der Dachstuhl ist morsch bzw. das Holz ist beschädigt oder der Dachstuhl ist aus Metall
- Die vorhandene Dacheindeckung ist ungeeignetZum äußeren Blitzschutz kann nicht der notwendige Trennungsabstand eingehalten werden
- Der Berührungsschutz der Hauselektrik ist nicht gegeben
- Die Schutzerdung ist unzureichend
- Es kann kein geeigneter Montageort für die zu installierenden Komponenten gefunden werden

9.3 Der Rücktritt muss der anderen Partei gegenüber in Textform unter Angabe des Rücktrittsgrundes erklärt werden.


ERTRAGSPROGNOSEN UND WEITERE UNTERLAGEN
10.1 Prognosen: Wir bieten Ihnen kostenlose Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, basierend auf softwaregestützten Simulationen und Wetterdaten. Bei den in der Analyse berechneten Werten handelt es sich um eine Simulation auf Grundlage Ihrer auf unserer Website gemachten Angaben sowie realistischen statistischen Annahmen. Abweichungen von den statistischen Annahmen können nicht ausgeschlossen werden, sodass in der Praxis abweichende Ergebnisse möglich sind. Die Analyse und Anlagenauslegung wurden auf dem heutigen Stand der geltenden technischen Vorschriften sowie der aktuellen Gesetzgebung erstellt. Die dieser Analyse zugrunde liegenden Berechnungen wurden gewissenhaft erstellt.

10.2 Weitere Unterlagen: Abbildungen, Zeichnungen und andere Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Abweichungen sind möglich und zulässig.

10.3 Urheberrecht: Wir behalten uns für diese Unterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor.


HAFTUNG
11.1 Unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für garantierte Eigenschaften, bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

11.2 Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich unsere Haftung auf den Schaden, den wir bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die wir kannten oder kennen mussten, hätten voraussehen müssen.

11.3 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

11.4 Jeglicher in den vorstehenden Ziffern behandelter Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung aller unserer Mitarbeiter und Arbeitnehmer sowie für alle Mitarbeiter und Arbeitnehmer von Firmen, die von uns im Zuge der Vertragserfüllung beauftragt wurden.
STREITBEILEGUNGSVERFAHREN12.1 Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des VSBG teilzunehmen.12.2 Sie haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfe für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder einem Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.

13.2 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Haben Sie als Verbraucher im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem anderen Land innerhalb der Europäischen Union, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften jenes Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

13.3 Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlich Köln. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

13.4 Neben diesem Vertrag sowie seinen Anlagen bestehen keine weiteren Abreden (Nebenabreden) zwischen den Parteien. An mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter oder sonstiger Dritter im Rahmen der Vertragsanbahnung sowie nach Zustandekommen des Vertrages ist HAUSECO nicht gebunden.


CUSTOMER CARE
14.1 Bei Fragen schauen Sie gerne auf unsere Website oder kontaktieren Sie uns.
HAUSECO GmbH
Heddinghovenerstr. 33
50374 Erftstadt / Deutschland
Geschäftsführer: Daniel KaspersAmtsgericht Köln/ HRB 118164


WIDERRUF
15.1 Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage und beginnt ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns HAUSECO GmbH, Heddinghovenerstr. 33 50374 Erftstadt, Deutschland, E-Mail: info@hauseco.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

15.2 Folgen des Widerspruchs: Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns HAUSECO GmbH, Heddinghovenerstr. 33 50374 Erftstadt, Deutschland, E-Mail: info@hauseco.de zurückzusenden oder zu übergeben.Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 500 € geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

15.3 Muster-Widerrufsformular:
An: HAUSECO GmbH, Heddinghovenerstr. 33 50374 Erftstadt, Deutschland, E-Mail: info@hauseco.deHiermit widerrufe(n) ich (*)/wir (*) den von mir (*)/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum

(*) Unzutreffendes bitte streichen‍

15.4 Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist: Sollten Sie einen Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist erklären, so hängt die Vertragsauflösung von der Zustimmung durch HAUSECO ab. Stimmt HAUSECO der Vertragsauflösung zu, sind bereits erfolgte Lieferungen an uns zurückzugewähren. Sie haben darüber hinaus eine pauschale Entschädigung in Höhe von 1.000,- € an uns zu zahlen.Stand: 08.02.2024
Das sind wir

Das Team … hinter dem Team

Buchhaltung Silke Kaspers
Serviceleiter
Geschäftsführer Mark Daniel Kaspers
Das Büro der Hauseco in Köln Zollstock (Verwaltung)
Zwischen Köln, Bonn und Eifel

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